Bildungsurlaub / Bildungsfreistellung

Bildungsurlaub oder Bildungsfreistellung stellt einen gesetzlichen Anspruch auf freie Tage für Weiterbildungen dar.

Bislang haben Arbeitnehmer/-innen in 13 Bundesländern ein Recht darauf. Thüringen bereitet gerade ein Gesetz vor. Lediglich Bayern und Sachsen haben bisher kein entsprechendes Gesetz verabschiedet.

Meist sind es 5 Arbeitstage pro Jahr, die einem Arbeitnehmer zustehen. Die Voraussetzungen können jedoch unterschiedlich geregelt sein.

Unser Service für Sie:

Sie möchten Bildungsurlaub beantragen? Die Weiterbildungen der ORGAKOM FührungsAkademie sind in der Regel gem. Bildungsurlaubsgesetze anerkannt.
Wir beraten Sie gerne und senden Ihnen entsprechende Anerkennungsbescheid zu.

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