Bildungsurlaub / Bildungsfreistellung
Bildungsurlaub oder Bildungsfreistellung stellt einen gesetzlichen Anspruch auf freie Tage für Weiterbildungen dar.
Bislang haben Arbeitnehmer/-innen in 13 Bundesländern ein Recht darauf. Thüringen bereitet gerade ein Gesetz vor. Lediglich Bayern und Sachsen haben bisher kein entsprechendes Gesetz verabschiedet.
Meist sind es 5 Arbeitstage pro Jahr, die einem Arbeitnehmer zustehen. Die Voraussetzungen können jedoch unterschiedlich geregelt sein.
Unser Service für Sie:
Sie möchten Bildungsurlaub beantragen? Die Weiterbildungen der ORGAKOM FührungsAkademie sind in der Regel gem. Bildungsurlaubsgesetze anerkannt.
Wir beraten Sie gerne und senden Ihnen entsprechende Anerkennungsbescheid zu.
Weitere Informationen zum Thema Bildungsurlaub finden Sie hier.
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