Lösungen zur Personalausstattung

Die Feststellung der bedarfsnotwendigen Personalausstattung gehört zu den besonderen Herausforderungen in den Bereichen Rettungsdienst und Leitstelle, geht es doch um wirtschaftliche Belange einerseits, die Möglichkeit zur Planung und Verwaltung der Mitarbeiter als wertvollstem Gut der Einrichtung andererseits. Im Arbeitszeitrecht und verbunden den Tarifverträgen oder den Arbeitsvertragsrichtlinien liegen jedoch eine Reihe von Besonderheiten, die es bei dieser Festlegung zu berücksichtigen gilt.

Ziel dieser Untersuchungen ist es, für die Mitarbeiter in Rettungsdienst und Leitstelle arbeitsvertragskonforme Arbeitszeitanordnungen festzulegen. Dies bedeutet, dass anhand der jeweiligen mitarbeiterbezogenen Auslastung das jeweilige für die Einrichtung geltende Tarifwerk (bzw. übergeordnete arbeitszeitrechtliche Regelungen) angewendet wird, um mögliche Schichtausgestaltungen (tägliche Arbeitszeit) und den Umfang der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit abzuleiten. Nach Feststellung und Bewertung der einrichtungsindividuellen Ausfallzeiten der Mitarbeiter lässt sich dann der Personalbedarf berechnen.

Bei diesen Fragestellungen werden grundsätzlich die für die jeweilige Einrichtung geltenden arbeitsvertraglichen Regelungen berücksichtigt und bewertet. Durch die Mitarbeiter von Herrn Marius Schrömbgens, Fachanwalt für Arbeitsrecht, wird sichergestellt, dass eine korrekte Interpretation der Arbeitszeitverordnungen, des Arbeitszeitgesetzes, der Tarifverträge bzw. Arbeitsvertragsrichtlinien oder auch der vorliegenden Arbeitsverträge erfolgt.

Ein weiterer Teilaspekt ist die konkrete Personaleinsatzplanung, bei der der in der Personalbedarfsermittlung festgestellte Stellenumfang in Dienstpläne für die Mitarbeiter umgesetzt wird. Üblicherweise erfolgt diese Leistung in Form eines Workshops / einer Beratung direkt beim und mit dem Kunden, um Rahmenfaktoren wie Mitarbeiterwünsche, Mitbestimmung der Arbeitnehmervertreter, Ruhezeiten etc. unmittelbar bei der Gestaltung von Dienstplanmustern berücksichtigen zu können.

Begutachtungsschwerpunkte

Personalbedarf Fahrdienst

  • Ermittlung der mitarbeiterbezogenen Auslastung nach Mitarbeitergruppen
  • Berücksichtigung von einsatzbezogenen Rüstzeiten und nicht-einsatzbezogenen Arbeitsleistungen
  • Feststellung der anzuwendenden Arbeitszeitregelung / Tarifvertrag / AVR
  • Tarifkonforme Arbeitszeitgestaltung (Schichtdefinitionen, durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit)
  • Feststellung der Ausfallzeiten, Berechnung der Netto-Arbeitszeit
  • Durchführung der Personalbedarfsberechnung

Personalbedarf Leitstelle

  • Feststellung der bedarfsnotwendigen Tischbesetztzeiten
  • Berücksichtigung von Tätigkeiten neben der Disposition
  • Feststellung der Ausfallzeiten, Berechnung der Netto-Arbeitszeit
  • Durchführung der Personalbedarfsberechnung für die Disposition
  • Feststellung des Personalbedarfs für Leitung, Systemadministration, Systembetreuung und Schichtführung

Dienstplangestaltung

  • Erstellung konkreter Dienstplanmuster
  • Berücksichtigung von Kräften zur Ausfallreserve
  • Arbeitszeiterfassung

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